Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Fachschaftsrats der Fachschaft Informatik an der TU Darmstadt
Fassung vom 28.09.2026
§ 1 Mitglieder
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Mitglieder des Fachschaftsrats repräsentieren die Fachschaft Informatik (Im Folgenden „Fachschaft“) inner- und außerhalb der Technischen Universität Darmstadt. Sie entscheiden nach eigenem Wissen und Gewissen.
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Mitglieder sind aufgefordert, sich konstruktiv an der Arbeit des Fachschaftsrats zu beteiligen.
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Mitglieder erhalten als Teil ihres Mandats folgende Rechte:
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Zugang auf alle Protokolle und Beschlüsse der Fachschaft
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eine Fachschaftsmailadresse und Mitgliedschaft einer Mailingliste des Fachschaftsrats
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Zugang zu Arbeitsräumen der Fachschaft
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§ 2 Sitzungen des Fachschaftsrats
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Zu einer Sitzung des Fachschaftsrats ist jedes Mitglied einladungsberechtigt.
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Zu einer Sitzung müssen alle Mitglieder 7 Tage vorher per E-Mail eingeladen werden. Diese soll einen Vorschlag zur Tagesordnung sowie alle relevanten Dokumente enthalten. Die Einladung wird ebenso auf der Internetpräsenz der Fachschaft Informatik veröffentlicht. Die Fachschaftssitzung soll in Kenntnis gesetzt werden.
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Die Sitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Fachschaftsrats anwesend sind.
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Die Sitzung tagt grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann unter Angabe einer Begründung mit einfacher Mehrheit der Mitglieder ausgeschlossen werden. Beim Entfallen der Begründung ist die Öffentlichkeit wiederherzustellen.
§ 2a Konstituierende Sitzung des Fachschaftsrats
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Der Fachschaftsrat tagt zu einer konstituierenden Sitzung im ersten Monat seiner Amtszeit.
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Im Rahmen der konstituierenden Sitzung sollen alle Mitglieder auf die E-Mail-Liste nach § 1 Absatz 3b gesetzt werden. Zudem wird in dieser Sitzung über die Entsendungen in die Fachschaftenkonferenz nach Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt entschieden.
§ 3 Die Fachschaftssitzung
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Der Fachschaftsrat setzt die Fachschaftssitzung zur erweiterten Geschäftsführung ein. Die Fachschaftssitzung besteht aus den zu ihrer Sitzung anwesenden Studierenden der Fachschaft.
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Die Fachschaftssitzung tagt öffentlich.
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Die Fachschaftssitzung kann dem Fachschaftsrat Beschlüsse zur Ratifizierung vorlegen.
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Abstimmungen benötigen mindestens so viele Stimmen wie Plätze im Fachschaftsrat vorhanden sind. Enthaltungen zählen nicht zu dieser Zahl. Stimmberechtigt sind alle in der Sitzung anwesenden Studierenden der Fachschaft.
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Protokolle sind nach § 5 zu führen.
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Die Fachschaftssitzung hat einen Regeltermin in ihrer ersten Sitzung des Semesters zu bestimmen und auf der Internetpräsenz der Fachschaft anzukündigen. Fachschaftssitzungen außerhalb des Regeltermins sind mindestens 2 Tage vorher über selbige Internetpräsenz anzukündigen.
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Die Fachschaftssitzung organisiert sich im Rahmen der Geschäftsordnung selbst.
§ 4 Beschlüsse
Die vom Fachschaftsrat gefassten Beschlüsse haben stets Vorrang zu ratifizierten Beschlüssen aus der Fachschaftssitzung.
§ 4a Beschlüsse des Fachschaftsrats
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Beschlüsse des Fachschaftsrats erfolgen mit der Mehrheit seiner Mitglieder, bei Stimmgleichheit gilt ein Beschluss als abgelehnt.
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Die Fachschaftssitzung ist zeitnah über Beschlüsse des Fachschaftsrats in Kenntnis zu setzen.
§ 4b Beschlüsse der Fachschaftssitzung
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Beschlüsse, die auf der Fachschaftssitzung gefasst werden, sollen den Mitgliedern des Fachschaftsrats via E-Mail vorgelegt werden.
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Wird 7 Tage nach Vorlage eines Beschlusses nach § 4b Absatz 1 dieser nicht von einem Mitglied des Fachschaftsrats angefochten, so ist dieser Beschluss ratifiziert und wirksam.
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Eine Anfechtung eines Beschlusses muss an die Mitglieder des Fachschaftsrats per E-Mail übermittelt werden. Die Fachschaftssitzung soll zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Um gültig zu sein, muss eine Anfechtung den betroffenen Beschluss und eine schriftliche Begründung der Anfechtung beinhalten.
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Zur Behandlung einer Anfechtung soll der Fachschaftsrat zeitnah tagen, dessen Einladung durch das anfechtende Mitglied erfolgen soll. In der Sitzung soll ein Beschluss nach § 4a gefasst werden. Bis zur Behandlung der Anfechtung ist der betroffene Beschluss unwirksam.
§ 5 Protokolle
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Von jeder Sitzung des Fachschaftsrats werden Protokolle angefertigt. Protokolle werden auf der Internetpräsenz der Fachschaft veröffentlicht.
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Das Protokoll enthält minimal:
- Auflistung der Anwesenden
- Sitzungsanfang und -ende
- Gefasste Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis
- Weitere Abstimmungergebnisse und deren Gegenstand
§ 6 Inkrafttreten, Schlussbestimmungen
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Die Geschäftsordnung tritt mit Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Fachschaft in Kraft. Alle bisherigen Geschäftsordnungen des Fachschaftsrats werden damit ungültig.
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Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit des Fachschaftsrats.
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Soweit diese Geschäftsordnung keine näheren Bestimmungen trifft, soll die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Technischen Universität Darmstadt in seiner aktuellen Fassung sinngemäß angewendet werden. Bei Uneinigkeiten kann eine Verfahrensauslegung durch einfache Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen.
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Die Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt bleibt von dieser Geschäftsordnung unberührt. Die Satzung in ihrer aktuellen Fassung geht in allen Fällen vor, was die übrige Gültigkeit der Geschäftsordnung unberührt lässt.