Gremien auf Hochschulebene

Hochschulweit gibt es ebenfalls Möglichkeiten der Teilhabe. Hier greift allerdings vermehrt die "Professorale Mehrheit": Nach § 37 des Hochschulrahmengesetzes müssen Hochschullehrende in Gremien, die Angelegenheiten der Lehre betreffen, über mindestens die Hälfte der Stimmen verfügen, bei solchen bezüglich der Forschung oder der Berufung neuer Professorinen und Professoren sogar über die Mehrheit.

Trotzdem ist es gerade dort wichtig, die entsprechenden Sitze zu belegen, um bei zentralen Themen studentische Interessen zu wahren. Auch hier gilt das Transparenzprinzip.

Die höchsten Gremien, in denen Studierende mitwirken können, sind die Universitätsversammlung (UV) und der Senat. Letzterer hat zur Vorbereitung von Entscheidungen verschiedene (Unter-)Ausschüsse eingerichtet, von denen für Studierende der Senatsausschuss Lehre (SL) am bedeutensten ist.

Deneben gibt es noch Gremien, die rein studentisch sind: Das Studierendenparlament (StuPa), das z.B. den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) wählt. Außerdem kommen einmal im Monat die Fachschaften der Universität zur Fachschaftenkonferenez (FSK) zusammen.