Gremien und Gruppen

Hier findest du die Unterlagen der studentischen Mitglieder aus den verschiedenen Universitätsgremien.

Lehr- und Studienausschuss (LuSt)

Lehr- und Studienausschuss (LuSt)

LuSt

Lehr- und Studienausschuss

Bei Fragen: lust@d120.de

Die Mitglieder sind der Fachbereichswebseite zu entnehmen.

Allgemeine Informationen

TODOs

Dauerhafte TODOs

Aktuelle Themen

Unterlagen und Protokolle

Protokolle

Dokumente

Dokumente befinden sich in der Nextcloud.

Historisches

Themen (2017)

Themen (2016)

Fachschaftsrat (FSR)

Fachschaftsrat (FSR)

Aufgaben beim Wechsel

Am Ende der Legislaturperiode

Keine.

Am Anfang der Legislaturperiode

QSL-Kommission

QSL-Kommission

Allgemeines und Übersicht

Was ist die QSL-Kommission?

Die QSL-Kommision ist ein Gremium am Fachbereich, das über Finanzanträge zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL) entscheidet. Mehr informationen zu QSL sind auf der Fachbereichswebseite zu finden. Dort stehen auch die Anträge und Mitglieder.

Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission setzt sich zusammen aus:

Die jeweiligen Statusgruppen können auch Vertreter stellen. Der Dekan hat Vetorecht bei allen Anträgen. Bei Fragen kannst du dich auch gerne an die studentischen Mitglieder wenden.

Amtszeiten

Falls du schon immer mal wissen wolltest, wie lange eigentlich die Amtsträger ihre Gremien besetzen und vor allem welche Zeiträume das betrifft, bist du hier genau richtig.
Nachfolgend sind die bestehenden Gremien mit den Amtszeiten und den Quellen aufgelistet.

FBR:

Beginn: 1. Tag des neuen Semesters nach der Wahl - für gewöhnlich der 1.10.
Ende: nach einem Jahr - entsprechend der 30.9.

FSR:

Beginn: 1. Tag des neuen Semesters nach der Wahl - für gewöhnlich der 1.10.
Ende: nach einem Jahr - entsprechend der 30.9.

StuPa:

Beginn: 1.10.*
Ende: 31.9.

QSL/LuSt

Durch den FBR auf seiner ersten Sitzung zu bestätigen
Beginn: Offiziell nach der ersten Sitzung des FBR
Ende: Erste Sitzung des nächsten FBR

Die Amtszeit des FBR und der UV wird über die Wahlordnung der TU-Darmstadt unter §1 Abs. 2 geregelt. Die Amtszeit des FSR und des StuPa wird in der Satzung der Studierendenschaft geregelt.


*edit: Die Satzung wurde 05/2024 angepasst und der Beginn der Amtszeit des StuPa auf den 1.10. verlegt