Wer kann mitmachen?

Bei der Fachschaft kann nur der eingeschworene Kreis der Studenten teilnehmen, welcher die rechtlichen Ramenbedingungen des hessisches Hochschulgesetzes erfüllt (d.h. im Genaueren nach §61 Abs. 1 immatrikuliert, nach $37 Abs. 1 Teil der Statusgruppe und §85 Abs. 3 der Fachschaft des Fachbereichs zugehörig ist), den Semesterbeitrag fristgerecht überwiesen hat und nicht anderweitig von der Fachschaft ausgeschlossen wurde (also nicht Jonathan, denn den haben wir rausgeworfen, nachdem er eine Gegenliste eingereicht hat und wir finden sowas nicht gut).

Die Variation der Mitarbeit ist mannigfaltig und fluktuiert im Ausmaß. Das Infimum wird gebildet durch Wahrnehmung der zahlreichen Networking Opportunities, das Supremum wird definiert durch eine proaktive Partizipation und Engagement in zahlreichen hochschulpolitischen Gremien und Aufgabengruppen innerhalb der Fachschaft, wobei die Work-Work-Balance stets durch Benefits seitens des Arbeitgebers Anerkennung findet. Diese Benefits beinhalten in Teilen kostenlose Getränke, Zugangsberechtigungen zu Räumen, persönliche E-Mail-Adresse, 1 (eins, geteilt mit anderen Arbeitnehmern) Arbeitsplatz mit natürlichen Licht in direkter Nähe zu kultivierter Botanik mit historischem Wert.


Revision #5
Created 2019-02-12 12:13:06 UTC by Daniel Seiler
Updated 2026-04-06 00:46:38 UTC by mhaas