Der Senat
Der Senat ist das Gremium mit den meisten Entscheidungsbefugnissen auf Universitätsebene. Er berät das Präsidium in Angelegenheiten von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
Zur Entscheidungsfindung gibt es verschiedene Ausschüsse. Die Senatmitglieder werden von der Universitätsversammlung gewählt, die Mitglieder der Ausschüsse vom Senat selbst. Prinzipell existieren die Ausschüsse Lehre (4 Studenten), Haushalt (2), Forschung (2), und Infrastruktur/Bau (2), inwieweit gerade in den beiden letztgenannten etwas behandelt wird, ist stark im Wandel.
Zusammensetzung
- die Präsidentin oder der Präsident als Vorsitzende bzw. Vorsitzender
- zehn Professorinnen oder Professoren
- vier Studenten
- drei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
- drei administrativ-technische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
- ständige, nicht stimmberechtigte Mitglieder sind u.a. zwei Vertreter der Fachschaftenkonferenz
Aufgaben (gekürzt)
- Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs, der Entwicklung der Universität, ihrer Struktur und ihrer Liegenschaften, der Forschungskoordination und des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Mittelverteilung und des Informationsmanagements
- Beschlüsse über die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Promotionsordnung und die Habilitationsordnung
- Zustimmung zu den Satzungen der Fachbereiche und Studienbereiche, den Ausführungsbestimmungen der Fachbereiche und Studienbereiche zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, den Studienordnungen der Fachbereiche und Studienbereiche, den Ausführungsbestimmungen der Fachbereiche zur Promotionsordnung, den Ausführungsbestimmungen der Fachbereiche zur Habilitationsordnung
- Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen des Präsidiums mit dem Ministerium, den Zielvereinbarungen zwischen dem Präsidium und den Dekanaten oder Einrichtungen der Universität, die Einrichtung von Studienbereichen zur fachbereichsübergreifenden Verantwortung für Studienangebote, der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen und Studienbereichen sowie der Einführung und Einstellung von Studiengängen
- Mitwirkung bei der Wahl der Präsidiumsmitglieder, dem Vorschlag der TUD für die Mitglieder des Hochschulrates, dem Vorschlag zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Entgegennahme des jährlichen Berichts des Präsidenten über die Entwicklung der Prüfungen und der Studienzeiten
Derzeitige Vertreter (2010/11)
Kontakt
Alle studentischen Vertreter können über eine Mail an senat_ÄT_D120.de erreicht werden, sie haben auch eigene Webseiten.
Daneben existiert noch eine offizielle Seite des Senats.