Der Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereichsrat behandelt Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, die nicht in die Zuständigkeit des Dekanats fallen.
Zusammensetzung
- sieben Mitglieder der Professorengruppe
- drei Studenten
- zwei wissenschaftliche Mitglieder
- ein administrativ-technisches Mitglied
Aufgaben
- Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- Abstimmung der Forschungsvorhaben
- Feststellung des Strukturplans
- Zielvereinbarung des Dekanats mit dem Präsidium
- Einsetzung von Berufungskommissionen durch das Dekanat
- Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen
- Ausstattung der Institute und der Fachgebiete
- Verwendung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel einschließlich der Personalmittel
- Einsetzung der Prüfungskommission
Derzeitige Vertreter (2009/10)
Kontakt
Alle studentischen Vertreter können über eine Mail an fbr_ÄT_D120.de erreicht werden.