Der Fachbereichsrat (FBR)

Der Fachbereichsrat behandelt Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, die nicht in die Zuständigkeit des Dekanats fallen.

Zusammensetzung

  • sieben Mitglieder der Professorengruppe
  • drei Studenten
  • zwei wissenschaftliche Mitglieder
  • ein administrativ-technisches Mitglied

Aufgaben

  • Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen
  • Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • Abstimmung der Forschungsvorhaben
  • Feststellung des Strukturplans
  • Zielvereinbarung des Dekanats mit dem Präsidium
  • Einsetzung von Berufungskommissionen durch das Dekanat
  • Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission
  • Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen
  • Ausstattung der Institute und der Fachgebiete
  • Verwendung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel einschließlich der Personalmittel
  • Einsetzung der Prüfungskommission

Derzeitige Vertreter (2009/10)

Kontakt

Alle studentischen Vertreter können über eine Mail an fbr_ÄT_D120.de erreicht werden.